Grundgedanken zum Tierschutzgesetz artgerechte Hundehaltung Zucht

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Ethik & Gedanken zum Hund


Was bedeutet straf- und gewaltfreier Umgang mit dem Hund?


Die jahrelange Erfahrung im Umgang mit dem Hund hat uns gelehrt, dass jegliche Form der Bestrafung des Hundes  überflüssig ist. Hier beziehen wir die Verbote über Nein… Aus… Pfui etc. mit ein, denn auch ein Verbot ist eine  Bestrafung und nötigt den Hund zur Vermeidung. Wendet man Verbote an, muss immer eine Konsequenz folgen. Hier bewegt sich der Mensch -oftmals durch Hilflosigkeit-  schnell im Bereich der Gewalt. Ein heftiger Leinenruck, ein Runterdrücken, ein gnadenloser Zug am leider noch immer  noch verwendeten Stachelhalsband - oder ein Druck auf das Knöpfchen der Fernbedienung welcher dem Hund einen  Stromschlag oder Spraystoß verpasst. Dies ist nur ein minimaler Bruchteil von dem, was wir Menschen so gegen das  Verhalten unserer so sehr geliebten Hunde tun. Der Straf- und Gewaltform sind kaum Grenzen gesetzt. Wen interessiert unser mühsam erschaffenes Tierschutzgesetz,  wenn es nicht ausreichend von Amtswegen geahndet wird. In diesem Zusammenhang sollte man sich folgenden Passus ins  Gedächtnis rufen und einmal in ruhiger Minute darüber nachdenken, wie viele Menschen/Hundehalter gegen genau dieses  Gesetz verstoßen:


Erster Abschnitt Grundsatz
§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und  Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht  unterbringen,
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder  vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres  erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
§ 3
Es ist verboten, …
4. ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier  verbunden sind,…




Was bedeutet artgerechte Haltung und Zucht?


Der Hund ist ein hochsoziales Lebewesen, welches in freier Natur in einem gewachsenen Rudelverband lebt. Die  hierarische Struktur eines Rudels strukturiert sich von unten nach oben. In diesem Sinne und nach dem Gesichtspunkt  unserer heutigen Haushunde muss diese natürliche Struktur Beachtung in der Mensch/Hund Gemeinschaft finden. Das für  den Hund benötigte und hierarchisch gestaltete Rudel ist die menschliche Familie in der er lebt. In der freien  Natur werden rudelfremde Artgenossen als Konkurrenten vertrieben oder getötet. In den seltensten Fällen wird ein  rudelfremdes Tier in die bestehende Gemeinschaft integriert. Das Hundeleben in unserer Zivilisation wird durch den  Menschen gesteuert und bringt nicht artgerechte Zusammenkünfte in Form von z.B. „Spielwiesen" und  „Welpenspielgruppen" mit sich. Unsere Hunde müssen mit „Nachbars Hund" -rudelfremder Artgenosse- klar kommen. Eine  Erwartungshaltung des Menschen, nicht des Hundes und bedeutet bei jeder Zusammenkunft für den Hund Stress und ruft  das artgerechte und natürliche Konkurrenzverhalten hervor.  Unter dem Aspekt der rassespezifischen Eigenschaften  und Bedürfnissen eines jeden Hundes sollte man nun folgenden Passus aus dem Tierschutzgesetz aufmerksam lesen:


Zweiter Abschnitt Tierhaltung
§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, ...
3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres   erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
§ 2a
5. an Kenntnisse und Fähigkeiten von Personen, die Tiere halten, betreuen oder zu betreuen haben und  an den Nachweis dieser Kenntnisse und Fähigkeiten.


Die Zuchtebene lässt heute mehr als zu wünschen übrig. Sollte doch eigentlich die Arterhaltung, die Gesundheit, die  Natur des Hundes und sein Wesen im Vordergrund stehen. Gegensätzlich finden wir mehr und mehr Rassen, welche für  den Menschen angepasst auf „Schönheit", Funktionalität und Trend selektiert werden. Rassen werden anerkannt, welche  aus dem gesundheitlichen Aspekt klar ersichtlich und nachweislich gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Wir nehmen  hier nur einmal den Shar Pei, den Mops oder auch immer wieder gerne den Deutschen Schäferhund. „Schöner…. besser….  schräger" - Hüfte kaputt. Wir stellen hier die natürlichen Defizite nicht außer Frage, dennoch hat die fehlerhafte  Selektion ihr Übriges getan. Wir wollen zurück. Zurück zur Natürlichkeit und zur Gesundheit der Hunde. Es ist nicht wichtig, wie oder wo bestimmte Flecken zu sehen sind, es ist wichtig, dass die Hunde gesund sind, der  Züchter sich seiner Verantwortung für die Aufzucht der Welpen bewusst ist und dieser nachkommt und der Hundehalter  über das Wesen Hund von seinem Züchter des Vertrauens aufgeklärt und angeleitet wird. Auch in diesem Zusammenhang sollte man die Augen vor unserem Tierschutzgesetz nicht verschließen. Herzlichen Dank an:
© Martina Wald von der Hundehilfe-Krefeld


die Kampagne

Miteinander statt Gegeneinander
Erster Abschnitt Grundsatz
§ 11b
(1)  Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder  gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.
(2)  Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen
a)mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten oder
b)jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
c)deren Haltung nur unter Bedingungen möglich ist, die bei ihnen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führen.

Miteinander statt Gegeneinander!

Mit der Kampagne „Hol Dir ein Tier heim" werden bei Pfizer zwei Ziele verfolgt:
Zum einen soll mehr Aufmerksamkeit für die Tierheime und das Schicksal der Tiere in der Region erreicht werden. Zum anderen sollen dadurch Menschen motiviert werden, mit einer Patenschaft für einen Tierheimbewohner das Tierheim vor Ort zu unterstützen. Besonderen Dank an die Pfizer GmbH.

Sie erreichen mich über das O2 - Mobilfunknetz unter der Telefonnummer 0176/29728914
(im Notfall auch rund um die Uhr)


 



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